Nach Tod der Kessler-Zwillinge
"Großer Befürworter": "Bergdoktor"-Star Hans Sigl positioniert sich klar zur Sterbehilfe
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von spot on news:newstime
Fall Kessler: Neue Debatte um Sterbehilfe
Videoclip • 03:24 Min • Ab 12
Der tragische Tod von Ellen und Alice Kessler hat in Deutschland eine breite Debatte über Sterbehilfe ausgelöst. Auch Schauspieler Hans Sigl hat sich nun zu Wort gemeldet.
Die Kessler-Zwillinge sind im November im Alter von 89 Jahren in der Nähe von München gestorben. Wie bekannt wurde, hatte es sich um einen assistierten Suizid der Sängerinnen und Tänzerinnen Ellen und Alice Kessler gehandelt. In einem neuen Interview kommt der unter anderem aus dem "Bergdoktor" bekannte Hans Sigl jetzt auf das in Deutschland viel diskutierte Thema Sterbehilfe zu sprechen. Der Schauspieler befürwortet eine eindeutige gesetzliche Regelung.
Hans Sigl: "Beim Thema Sterbehilfe ein großer Befürworter"
"Ich saß zwei Wochen vor ihrem Tod noch neben den beiden im Zirkus Roncalli. Da fragt man sich natürlich im Nachhinein: Was mag ihnen damals schon alles durch den Kopf gegangen sein?", erinnert Sigl sich im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Tageszeitung", nachdem er auf die Kessler-Zwillinge angesprochen wird. Der 56-Jährige sei "bei dem ganzen Thema Sterbehilfe ein großer Befürworter. [...] Natürlich müsste man sehr genau über die Richtlinien nachdenken und darüber, wer wie damit umgehen sollte. Aber unter klaren gesetzlichen Vorgaben wäre ich dafür, Sterbehilfe zu legalisieren."
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar, ein assistierter Suizid ist erlaubt. Nach dem Tod der Kessler-Zwillinge war es in Deutschland zu einer erneuten Diskussion über Suizidprävention und Sterbehilfe gekommen. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hatte dem Bayerischen Rundfunk bestätigt, dass es sich um einen assistierten Suizid gehandelt habe.
Der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte etwa im Gespräch mit der "Rheinischen Post", dass er "ein klarer Befürworter des assistierten Suizids" ist, dass die aktuelle Lage allerdings eine Assistenz erlaube, die nicht ethisch vertretbar sei. Es müsse sichergestellt werden, dass eine "psychische, uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit" bestehe und dass es keine kommerziellen Interessen gebe.
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