Zu hart fürs TV?
Im Giftschrank: Diese "Tatort"-Folgen dürfen nicht mehr gezeigt werden
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von Maximilian KayserZu drastisch, zu heikel: Bei mehr als 1300 "Tatort"-Folgen verzichtet die ARD inzwischen auf die Ausstrahlung einzelner Fälle.
Bild: IMAGO/Rüdiger Wölk
Der Kult-Krimi "Tatort" existiert seit über 55 Jahren. Kein Wunder also, dass im Laufe der Jahrzehnte einige Episoden aus unterschiedlichen Gründen aus dem Programm genommen wurden. Diese Folgen dürfen heute nicht mehr gesendet werden.

Das Böse in dir
In aktuell 19 Teams ermitteln "Tatort"-Kommissar:innen im gesamten deutschsprachigen Raum. Die nächste Episode steht bereits an: Am Sonntag, 8. Februar, wie immer ab 20:15 Uhr im Ersten und über den ARD-Livestream auf Joyn.
In "Das Böse in dir" ermittelt das Saarbrücker Duo Adam Schürk (Daniel Sträßer) und Leo Hölzer (Vladimir Burlakov) in seinem siebten Fall. Insgesamt gibt es seit der ersten Episode aus dem Jahr 1970 mittlerweile über 1300 "Tatort"-Fälle. Sechs wurden in diesem Jahr bereits ausgestrahlt.
Mehrere "Tatort"-Folgen gelten als nicht sendefähig
In mehr als 30 neuen Fällen pro Jahr hat die Krimireihe bereits unzählige Schauplätze, Milieus und Themen in ihren Fällen aufgegriffen. Einige davon möchte die ARD nicht mehr in Wiederholungen zeigen. Fünf Episoden sind heute nicht mehr frei verfügbar.
"Tatort: Der Fall Geisterbahn" (1972)
Der wohl trivialste Fall ist die HR-Produktion "Der Fall Geisterbahn". Diese wird nicht mehr gesendet, weil die Lizenzrechte der Episode unklar sind. Die Produktionsfirma des Falles, Horst Film Berlin, meldete nach der Erstausstrahlung Konkurs an.
Um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, entschied sich der Hessische Rundfunk, den Fall nicht mehr zu wiederholen. Inhaltlich ist der Frankfurter "Tatort" bedenkenlos und könnte ohne Probleme erneut ausgestrahlt werden. Es geht um den Mord in einer Geisterbahn, der die Ermittler zu einem Drogenhändler führt.
"Tatort: Mit nackten Füßen" (1980)
Auch diese Folge kommt aus Hessen: In "Mit nackten Füßen" sind ebenfalls keine drastischen Bilder zu sehen, allerdings ist der einzige Fall des Frankfurter Kommissars Sander wissenschaftlich bedenklich.
Ein großer Teil der Handlung ist auf die falsche Behauptung aufgebaut, dass Epilepsie eine Geisteskrankheit sei und Anfälle zu sogenannten "Dämmerattacken" führen können. Betroffene sollen dabei Dinge tun, die ihnen nicht bewusst sind - in Ausnahmefällen kann es sogar zu aggressivem Verhalten bis hin zu schweren Verbrechen kommen.
Neigen Epileptiker überdurchschnittlich oft zu Gewalttaten? Das ist Quatsch und wissenschaftlich widerlegt - das war es bereits zur Erstausstrahlung der Episode.
"Tatort: Tod im Jaguar" (1996)
Der nächste Fall ist der erste des Berliner Ermittler-Duos Roiter (Winfried Glatzeder) und Zorowski (Robinson Reichel). Der Grund für die Sperrung liegt aber nur teilweise an der Folge selbst: Der Sender Freies Berlin gab zum Fernsehfilm eine Pressemitteilung heraus, die wegen "antijüdischer Passagen" kritisiert wurde. Das Schreiben selbst ist laut dem RND allerdings nicht mehr auffindbar.
Auch der Inhalt des Falls wurde kritisiert: Er handelt von dem Mord an einem einflussreichen jüdischen Geschäftsmann, der durch eine Bombe in seinem Auto getötet wird. Während der Ermittlungen finden die Kommissare heraus, dass die Geschäfte des Toten nicht immer seriös waren. Roiter und Zorofski sammeln Hinweise zu internationalen kriminellen Aktivitäten.
Die wohl antisemitische Pressemitteilung in Zusammenspiel mit dem Inhalt der Folge sorgte letztendlich dafür, dass der Fall nicht mehr wiederholt wird.
"Tatort: Krokodilwächter" (1996)
Noch im selben Jahr erschien der vierte Fall von Roiter und Zorowski - und auch dieser landete im Aus. Es war die erste Episode, die wegen ihres drastischen Inhalts zurückgezogen wurde: Ein Postmitarbeiter stirbt durch eine Briefbombe, eine russische Prostituierte wird von ihrem Zuhälter vergewaltigt und ermordet.
Die Fälle scheinen einen Zusammenhang zu haben, und so geraten die Kommissare in ein kriminelles Geflecht um Mädchenhandel aus Russland. Im Laufe des Falles gibt es noch einige weitere Morde, zudem endet er in einem Feuergefecht auf einem Segelboot.
Die brutalen Darstellungen der Folge sorgten für erhebliches Aufsehen. Politischer Druck folgte prompt: Der damalige Medienbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Hans-Otto Wilhelm, bezeichnete den Fall als "brutal, sexistisch und menschenverachtend" mit "unerträglich wirkenden Gewaltszenen". Besonders "verwerflich" seien Szenen gewesen, in denen Frauen "Sex und Gewalt in demütigender Weise über sich ergehen lassen müssen".
"Tatort: Wem Ehre gebührt" (2007)
Der neueste Fall, der nicht mehr ausgestrahlt wird, ist der elfte Fall der Hannoveraner Kriminalhauptkommissarin Charlotte Lindholm (Maria Furtwängler). Nach der Ausstrahlung löste die Folge sogar Demonstrationen sowie Stellungnahmen hochrangiger Politiker aus.
In der Episode wird eine junge Deutsch-Türkin alevitischen Glaubens tot aufgefunden. Ein Suizidverdacht löst sich auf, als ihre schwangere Schwester Selda (Aylin Tezel) sich ebenfalls in Gefahr sieht. Lindholm vermutet einen Ehrenmord. Am Ende stellt sich heraus, dass der Vater die Schwestern missbraucht hat. Er ist der Vater des ungeborenen Kindes, das Selda bei einem Suizidversuch verliert.
Noch vor der Ausstrahlung des "Tatorts" gab es Proteste aus der alevitischen Gemeinde in Deutschland. Kritisiert wurde, dass der Film eine historisch belastete Verleumdung aufgreife: Aleviten seien über Jahrhunderte von orthodox-sunnitischen Muslimen mit Inzestvorwürfen diffamiert worden. Zudem wurde kritisiert, dass Selda gerade in dieser strengeren, orthodoxen Ausprägung des Islams Zuflucht sucht und als einzige in ihrer Familie Kopftuch trägt.
Die Ausstrahlung des Falles war für den letzten Tag des islamischen Opferfestes - das höchste Fest des Islam - geplant. Das versuchte die Alevitische Gemeinde Deutschland e.V. zu verhindern. Die ARD hielt an der Ausstrahlung fest, platzierte jedoch einen Hinweis auf Fiktionalität der Handlung vor dem Film.
Daraufhin folgten mehrere Demonstrationen durch Aleviten. In Köln gingen 30.000 Menschen auf die Straße. Die Berliner Alevitengemeinschaft stellte Strafanzeige wegen Volksverhetzung. Da die ARD Gesprächsbereitschaft zeigte, wurde die Anzeige später zurückgenommen.
Selbst der damalige Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier meldete sich zu Wort: "Drehbuchautoren und Künstler müssen wissen: Gegenüber religiösen Gefühlen der Menschen, egal um welchen Glauben es sich handelt, sind Respekt, Umsicht und Behutsamkeit geboten". Allerdings mahnte er auch die Protestierenden zur Mäßigung, da der Film nicht Religion allgemein, sondern einen individuellen Einzelfall behandle.
In jedem Fall endete die Kontroverse um "Wem Ehre gebührt" damit, dass der Krimi im "Tatort"-Giftschrank landete.
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Diese "Tatort"-Folgen waren zwischenzeitlich verboten
Sechs weitere Folgen verschwanden zeitweise aus dem Programm und wurden später wieder gezeigt.
Der Fall "Tote brauchen keine Wohnung" (1972) behandelt die Gentrifizierung der Münchner Innenstadt sowie den Gifttod einer alten Frau. Die Kritik am Fall kam intern vom Rundfunkrat des BR. Der störte sich an der "brutalen und menschenverachtenden Darstellung" des Vermieters im Film.
Dieser ekelt mit mit angeheuerten Helfern Mieter:innen aus seinen Wohnungen und schikaniert sie systematisch. Die Darstellung skrupelloser Gentrifizierung und einer Miethai-Mentalität galt 1972 offenbar als zu radikal für die öffentlich-rechtliche Sensibilität. Die Folge blieb 19 Jahre lang gesperrt und wurde erst 1992 nach einem Intendantenwechsel wiederholt.
Offiziell wurde "Tod im U-Bahnschacht" (1975) wegen einer drastisch inszenierten Unfallszene mit Todeskampf in Großaufnahme gesperrt. Der Berliner Fall handelt von diesem tödlichen Unfall eines illegal beschäftigten türkischen Arbeiters sowie den Machenschaften des dahinterstehenden Menschenschmuggler-Rings. Es war der erste "Tatort", der Migration als zentrales Thema behandelt.
Der wahrscheinlichere Grund für die Sperrung kam aber wohl aus der Politik - genauer gesagt vom damaligen CSU-Vorsitzenden Franz Josef Strauß. Dieser schrieb der Rundfunkanstalt SFB noch während der Ausstrahlung per Telegramm, dass es ein "Banditenfilm aus Montevideo mit Bordelleinlage" sei. Später legte er in der "Die Zeit" nach: "Ich habe so was an Unfähigkeit, Dümmlichkeit, Geschmacklosigkeit und Verhöhnung der Berliner Polizei für unvorstellbar gehalten."
Im Film kann die Polizei den Fall nicht ganz aufklären. Der SFB wies die Kritik zurück: Der "Tatort" sei in Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei entstanden. "Der Spiegel" berichtete aber auch von "großem Krach" zwischen dem SFB und dem Regisseur des Falles aufgrund der "polizeikritischen Tatort-Inszenierung".
Insgesamt 17 Jahre war auch diese Folge bis 1992 gesperrt. Nach einer Wiederholung 1995 wurde sie trotzdem erst 2018 im RBB in einer digital restaurierten Fassung erneut gezeigt.
Deutlich simpler kam die Sperrung des Essener Tatorts "Drei Schlingen" (1977) zustande. Darin wird der Kommissar Haferkamp auf einen Geldtransporter-Überfall angesetzt, bei dem ein Wachmann ermordet wird. Später wird einer der Räuber erhängt aufgefunden. Zahlreiche Zuschauer:innen beschwerten sich wegen der Brutalität des Falles.
25 Jahre wurde der Fall nicht gezeigt. Nach einer erneuten Sichtung des Jugendschutzbeauftragten wurde er 2003 erstmals wiederholt. Aus heutiger Sicht wirkt die lange Sperre übertrieben. 2009 stufte die FSK den Fall mit einer Altersbeschränkung ab 12 Jahren ein. Das ist heutiger "Tatort"-Standard.
Mangel an Qualität?
Aus Qualitätsgründen wurde "Der gelbe Unterrock" (1980) nicht mehr gezeigt. In diesem Fall wird eine junge Frau tot von ihrem Vater aufgefunden, nachdem sich ein psychisch gestörter Mann Zutritt zum Haus verschafft, die Tote festgehalten und sie schließlich mit einem Kissen getötet haben soll. Zugleich deutet vieles darauf hin, dass sich noch ein weiterer, unbekannter Mann im Haus aufgehalten haben könnte.
Die Polizei kommt dem Verdächtigen schnell auf die Schliche, doch der entkommt in der Mainzer Fastnacht. Die Verantwortlichen waren der Ansicht, dass der Film starke qualitative Mängel hat und sehr wirr sei. Zudem würden im Fall Gewaltfantasien gegenüber Frauen und Mädchen deutlich geschildert. Zuschauer:innen ärgerten sich zudem über die düstere Darstellung der Fastnacht, die im Film übrigens fälschlicherweise als Mainzer Karneval bezeichnet wird.
Die Episode gilt als eine der schlechtesten "Tatort"-Episoden und blieb fast 36 Jahre im Archiv. Erstmals wurde die Folge 2018 kurz vor Beginn der Fastnacht durch den SWR wiederholt.
Ein "Tatort" des legendären Ermittlers Schimanski (Götz George) wurde ebenfalls lange nicht ausgestrahlt. In "Blutspur" (1989) stößt der Ermittler mit seinem Partner Thanner auf ein palästinensisches Terrorkommando, das im Ruhrgebiet sein Unwesen treibt und auch die Kommissare ins Visier nimmt.
Der Grund für die Sperre war nicht etwa die unreflektierte Darstellung der Terroristen - stattdessen waren sieben Leichen in einem "Tatort" sowie große Blutlachen Ende der 80er-Jahre wohl zu viel. Der Fall wurde wegen zu hoher Brutalität gesperrt. 1999 wurde "Blutspur" erstmals wiederholt, später gab es in TV und Mediathek eine überarbeitete Fassung zu sehen.
Das neueste Mitglied im Giftschrank ist "Der Eskimo" (2014). Darin sieht der Frankfurter Kommissar Steier (Joachim Król) im betrunkenen Zustand, wie eine Joggerin einen Lehrer niedersticht. Er informiert seine Ex-Frau Jutta, die an der gleichen Schule arbeitet, als eine zweite Leiche entdeckt wird. Schließlich geraten auch die beiden ehemaligen Ehepartner ins Visier der Täters.
Der Grund für die Sperrung hatte tatsächlich nichts mit der Handlung zu tun. In mehreren Szenen wird in alten Fotoalben geblättert, dabei ist in Großaufnahme ein reales Klassenfoto zu sehen. Mehrere der Abgebildeten erkannten sich darauf wieder und legten bei der ARD Beschwerde ein, da das Bild ohne ihre Zustimmung gezeigt worden war.
2020 wurde der Fall dann wieder ausgestrahlt. ARD und HR gaben aber keine Auskunft darüber, wie das Problem um das Recht am eigenen Bild gelöst wurde.
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